Bei den Dillinger Franziskanerinnen der Deutschen Provinz mit ihren Einrichtungen gilt die Rahmenordnung "Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz" in der von der DOK-Mitgliederversammlung jeweils beschlossenen Fassung.

Bei den Dillinger Franziskanerinnen der Deutschen Provinz mit ihren Einrichtungen gelten die "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordenspriester, -brüder und -schwestern von Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ordenseigenen Einrichtungen" in der von der DOK-Mitgliederversammlung jeweils beschlossenen Fassung.

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